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   LG Berlin, 11.11.2011 - 63 S 149/11   

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https://dejure.org/2011,44165
LG Berlin, 11.11.2011 - 63 S 149/11 (https://dejure.org/2011,44165)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2011 - 63 S 149/11 (https://dejure.org/2011,44165)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2011 - 63 S 149/11 (https://dejure.org/2011,44165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietminderung bei Wohnflächenabweichung; Heizkostenabrechnung bei mitvermieteten Kellerräumen; Kürzung der nach Ablauf der Eichfristen ausgefallenen Wasserzähler umgelegten Wasserkosten nach Quadratmetern

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Defekter Wasserzähler

  • mietrechtsiegen.de

    Mietminderung bei Wohnflächenabweichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Kleve, 19.04.2007 - 6 S 205/06

    Nachforderung von Betriebskosten eines Hauses; Abrechnung eines Wasserverbrauchs

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2011 - 63 S 149/11
    Können und dürfen die Wasseruhren nicht mehr zur Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs verwendet werden, so gilt der gesetzliche Umlagemaßstab, mithin die Abrechnung nach Quadratmetern, § 556 a Abs. 1 BGB (vgl. LG Kleve, Urteil vom 19.04.2007, 6 S 205/06, ZMR 2007, 620, Rn. 18 - zitiert nach Juris).

    Die von den Beklagten vorgenommene Abrechnung der Wasserkosten nach Quadratmetern ist jedoch um 15 % zu kürzen, wobei es sich um einen Erfahrungswert zur Kostendifferenz zwischen verbrauchsabhängiger und verbrauchsunabhängiger Abrechnung handelt (LG Kleve, Urteil vom 19.04.2007, 6 S 205/06, ZMR 2007, 620, Rn. 18 - zitiert nach Juris; Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht aktuell, 10. Aufl. 2011, § 556 Rn. 351).

  • BGH, 29.09.2009 - VIII ZR 242/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Minderung des

    Auszug aus LG Berlin, 11.11.2011 - 63 S 149/11
    Eine erhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit kann vorliegen, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Flächengröße von der tatsächlichen Fläche um mehr als 10 % abweicht, wobei es grundsätzlich darauf ankommt, was die Parteien als Wohnfläche vereinbart haben (Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 536 Rn. 50; BGH, Beschluss vom 29.09.2009, VIII ZR 242/08, GE 2009, 1487).
  • LG Limburg, 31.08.2018 - 3 S 39/18

    Messungen eichfälliger Messgeräte: Kein Verwendungsverbot nach Neuregelung des

    Nach der Rechtsprechung ist in diesem Fall die flächenmäßige Umlage zudem schadensersatzbedingt zu kürzen (vgl. BGH, Beschluss v. 13.03.2012 - VIII ZR 218/11 = ZMR 2012, 615 unter dem Gesichtspunkt einer Vertragsverletzung infolge unterbliebener Verbrauchserfassung), regelmäßig um 15 % als Erfahrungswert der Kostendifferenz zwischen verbrauchsabhängiger und verbrauchsunabhängiger Erfassung (§ 12 HeizkostenVO analog; vgl. LG Berlin, Urteil v. 11.11.2011 - 63 S 149/11; LG Kleve, Urteil v. 19.04.2007 - 6 S 205/06 = ZMR 2007, 620; Schmidt-Futterer/Langenberg, a.a.O., § 556 Rn. 351).
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